Stellungnahmen

1. Dezember 2025
Stellungnahme zu einem Brief des Schaffhauser Stadtpräsidenten Peter Neukomm an die «AZ»

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Peter Neukomm

In einem Einschreiben an die Redaktion der Schaffhauser AZ vom 20. November 2025 nimmt die Stadt in Ihrem Namen Stellung zu einem von der Wochenzeitung lancierten Wettbewerb zur Gestaltung eines neuen Stadtlogos. Darin erklären Sie, die Stadt distanziere sich vom Wettbewerb und danke «für das Unterlassen jeglicher weiterer Schritte». Weiter fordern Sie die Redaktion auf, «die Leserschaft über die unautorisierte Verwendung des Stadtlogos sowie den Abbruch des Wettbewerbs so schnell wie möglich, spätestens aber mit der nächsten Ausgabe zu informieren». Und schliesslich drohen Sie unverblümt: «Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wären wir gezwungen, die notwendigen rechtlichen Schritte zu prüfen.»

Der Vorstand des Schaffhauser Pressevereins findet Vorgehen und Inhalt dieses Schreibens höchst befremdlich. Soweit die Stadt die Verwendung des aktuellen Stadtlogos in der besagten Wettbewerbsausschreibung der «AZ» beanstandet, weil es sich um ein Hoheitszeichen handelt, ist die daraus abgeleitete Aufforderung für uns gerade noch nachvollziehbar. Die von Ihnen gewählte Tonalität allerdings und die ultimative Forderung, einen originellen, offensichtlich harmlosen Ideenwettbewerb sofort zu stoppen, verbunden mit der Drohung rechtlicher Schritte, überschreitet aus unserer Sicht eine rote Linie.

Dass die Stadtverwaltung den besagten Wettbewerb «unseriös» findet, mag im Kontext des offenbar geplanten Corporate-Design-Projekts verständlich und aus Ihrer Perspektive ärgerlich sein. Doch dies ist kein hinreichender Grund, mit einem derart scharf formulierten Schreiben und juristischen Drohgebärden gegen eine Redaktion vorzugehen.

Wir fordern Sie höflich auf, dieses Schreiben zurückzuziehen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Presseverein Schaffhausen, Mark Liebenberg (Präsident), Roger Steinemann, Simon Muster, Dario Muffler, Maximilian Wiggenhauser

********

13. August 2024
Versuchte Pressezensur am «Stars in Town»?

Der Sachverhalt: Bei mehreren Konzerten des diesjährigen Schaffhauser Musikfestivals «Stars in Town» ist es Schaffhauser Pressefotografinnen seitens der Festivalleitung untersagt worden, eigene Bilder vom Auftritt der jeweiligen Künstler zu veröffentlichen, dies trotz erteilter Akkreditierung für das Festival. Stattdessen hat die Festivalleitung de facto ein (in den meisten Fällen partielles) Fotografieverbot erlassen.

Die Gängelung der Profifotografinnen ist in folgenden Fällen dokumentiert: Beim Auftritt von Elif am 7. August behielt sich das Management der Künstlerin gegenüber der Festivalleitung vor, die Fotos für den Pressebericht in den «Schaffhauser Nachrichten» des Folgetages «absegnen» zu lassen. Am gleichen Abend durfte auf Geheiss des Bandmanagements von Herbert Grönemeyer nur von der Behindertentribüne aus fotografiert werden und nach den ersten drei Liedern ist ein «striktes Fotografierverbot» für Pressefotografen erlassen worden, welches auch Stimmungsbilder umfasste, wie den Fotografinnen beschieden wurde. Gleiches wiederholte sich am Abend darauf bei «Status Quo». Auch beim Auftritt von «Krokus» bestand das Künstlermanagement via Medienbüro des «Stars in Town» auf eine Durchsicht der geschossenen Bilder. «Freigegeben» wurden nur wenige davon. Vom Auftritt von Mark Forster am 10. August durften schliesslich gar keine Fotos gemacht werden. – Dies notabene, während aus dem Publikum bei allen Konzerten hunderte Handybilder gemacht und online geteilt werden.

Der Vorstand des Schaffhauser Pressevereins findet diesen Umgang mit professionellen Pressefotografinnen und Fotografen an einem Popfestival mehr als problematisch und in Schaffhausen bislang ohne Beispiel. Dies umso mehr, als die Konzerte auf einer Freiluftbühne auf dem zentralen Platz inmitten der Schaffhauser Altstadt stattfinden. Wir sind der Ansicht, dass sich ein Veranstalter von Künstlermanagements nicht derart unter Druck setzen lassen darf. Wann und welche Pressebilder während des Konzerts geschossen und danach veröffentlicht werden, muss die alleinige und freie Entscheidung  der Fotografinnen und –fotografen und ihrer Redaktionen bleiben. Diese haben im vorliegenden Fall rechtzeitig um eine Presseakkreditierung ersucht und sie wurde von der Festivalleitung erteilt.

Für das Pressebild gilt im Grundsatz das Gleiche, wie für einen Text: Für Medienschaffende eine Vorschrift zu erlassen, was an einer öffentlichen Veranstaltung fotografiert werden darf oder eben nicht ist das gleiche, wie Kulturberichterstattenden vorschreiben zu wollen, was sie darüber schreiben dürfen – und was nicht. Versuchte Zensur.

Die Pressefreiheit, welche die Pressefotografie (mit klar definierten Einschränkungen) einschliesst, sehen wir im vorliegenden Fall als geritzt an und richten unseren Protest an die Festivalleitung und auch an die Stadt Schaffhausen, da letztere den Veranstaltern des Stars in Town den öffentlichen Grund, um den es im vorliegenden Fall ganz entscheidend geht, zur Verfügung stellt.

Wir fordern von den Verantwortlichen eine Erklärung, wieso dem Druck der Managements nachgegeben wird. Auch fragen wir die Verantwortlichen: Was anderes als Zensur ist in ihren Augen ein nachträglicher, partieller Widerruf der fristgerecht beantragten und erteilten Presseakkreditierung für Fotografinnen und Fotografen wie in den vorliegenden Fällen?

Wir regen an, dass künftig Klartext geredet werden muss. Die eingeladenen Musiker treten in Schaffhausen im öffentlichen Raum auf und in der Schweiz herrscht punkto Pressefreiheit eine Rechtslage, die wenig Interpretationsspielraum zulässt.  

13. August 2024, Mark Liebenberg, namens des Vorstands des Schaffhauser Pressevereins

6. September 2023
Offener Brief an die Mitglieder des Schaffhauser Kantonsrats

Sehr geehrte Kantonsrätin, sehr geehrter Kantonsrat

Bald werden Sie im Parlament die Vorlage «Stärkung des Milizparlaments» beraten. Ein umfangreiches Geschäft, über dem eine Spezialkommission 14 Sitzungen lang gebrütet hat.

Am Rande befasst sich die Vorlage auch mit einem Thema, das grosse Auswirkungen darauf hat, wie wir Schaffhauser Medienschaffende künftig arbeiten können: die Art und Weise, wie wir Einsicht nehmen können in Protokolle der kantonsrätlichen Kommissionen. Aus diesem Grund erlauben wir vom Schaffhauser Presseverein uns, Ihnen in Kürze ein paar Gedanken darzulegen.

Ganz kurz zum Status quo: Heute gilt in der Schweiz grundsätzlich das Öffentlichkeitsprinzip, es ist auch in der Kantonsverfassung und im Organisationsgesetz verankert. Politik soll sich nicht in geheimen Hinterzimmern abspielen, sondern für den Bürger und die Bürgerin möglichst transparent sein. Das stärkt den demokratischen Prozess und das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik gestärkt.

Natürlich muss es Ausnahmen geben. Wir Journalisten etwa erhalten erst Einsicht in die Protokolle einer der kantonsrätlichen Kommissionen, nachdem der Kantonsrat das Geschäft fertig behandelt hat. Schutzwürdige überwiegende private oder öffentliche Interessen werden berücksichtigt, die Einsicht kann beschränkt werden. Es ist ein Kompromiss, der sich in den vergangenen Jahren bewährt hat: Bis zur Ratsdebatte sind die Verhandlungen in der Kommission geschützt, danach können wir Medienschaffende unseren Lesern oder Hörerinnen nacherzählen, wie ein Geschäft sich entwickelt hat, wie ein Kompromiss entstanden ist. Gerade vor Volksabstimmungen ist das ein wertvoller Beitrag zur öffentlichen Information.

Diese etablierte Praxis wurde von der städtischen Stimmbevölkerung und vom Obergericht in mehreren Urteilen explizit bestätigt. Mit einer der Massnahmen der Vorlage «Stärkung des Milizparlaments» (Ziffer VI und Anhänge 5 und 6 der Vorlage) soll nun jedoch ein Paradigmenwechsel vollzogen werden – zurück ins Zeitalter des Geheimhaltungsprinzips.

Die Verhandlungen des Ratsbüros und der Kommissionen sollen neu bis nach einer allfälligen Volksabstimmung künftig grundsätzlich nicht mehr öffentlich sein. Der Ratspräsident kann nach der Ratsdebatte zwar bei besonderem Einsichtsinteresse Einsicht in Kommissionsprotokolle gewähren, der Entwurf ist jedoch so formuliert, dass Einsicht durch Journalistinnen und Journalisten ausgeschlossen wird. Erst nach Inkrafttreten eines Beschlusses – also bei besonders wichtigen Geschäften erst nach einer Volksabstimmung – muss kein besonderes Einsichtsinteresse mehr aufgezeigt werden und wir Medienschaffende könnten die Protokolle lesen. Doch auch hier besteht kein Anspruch, sondern Einsicht kann gewährt werden.

Das Paradigma soll sich also ändern von «öffentlich mit Ausnahmen» zu «geheim mit Ausnahmen».

Dazu kommt, dass Protokolle von Kommissionsgeschäften, die keine Kantonsratsgeschäfte auslösen (etwa GPK, Jusitzkommission, Gesundheitskommission), für uns Medienschaffende grundsätzlich nicht mehr einsehbar wären.

Die Einsicht in solche Protokolle hat uns Journalistinnen und Journalisten in der Vergangenheit immer wieder geholfen, verschiedene Ungereimtheiten in der Schaffhauser Politik aufzudecken: etwa die Missstände im Skandalheim «Hand in Hand».

Wir vom Schaffhauser Presseverein fragen uns, was mit dem Paradigmenwechsel in der Einsichtnahme in Kommissionsprotokolle bezweckt werden soll. Denn eine schlüssige Erklärung fehlt bei diesem in der Kommission hoch umstrittenen Geschäft.

Das Argument, Kantonsräte könnten sich in Kommissionssitzungen nicht mehr frei äussern, verfängt nicht. Sie müssten auch mit der neuen Praxis nach wie vor davon ausgehen, dass ihre protokollierten Aussagen von den Medienschaffenden eingesehen werden könnten – einfach später. In der Vergangenheit haben die Schaffhauser Medien ausserdem in diversen Artikeln bewiesen, dass sie vertrauenswürdig und fair mit den aus Protokollen gesammelten Informationen umgehen und nicht auf die Person spielen. Die Angst, dass beispielsweise ein Kantonsratsmitglied dafür gescholten wird, dass es in der Kommission kompromissbereit war, ist unbegründet – auch auf Nachfrage hat uns niemand ein entsprechendes Beispiel nennen können.

Mit dem Paradigmenwechsel, dass Einsicht neu nur noch gegeben werden kann, wird ausserdem allfälliger Willkür Vorschub geleistet. Dass wir Medienschaffende abschlägige beantwortete Gesuche nicht akzeptieren werden, ist programmiert. Vermutlich wünscht sich die Kommissionsmehrheit mit dem Paradigmenwechsel eine klarere Rechtslage, aber das Gegenteil wird der Fall sein. Es drohen weitere Gerichtsffälle.

Was passiert, wenn die Kommissionsarbeit unter Verschluss bleibt, zeigt die nationale Politik: Die Journalistinnen und Journalisten lassen sich die Protokolle von unzufriedenen Kommissionsmitgliedern einfach leaken, die Sonntagspresse lebt geradezu davon. Das gute Einvernehmen zwischen Politik und Medien wird dadurch jedoch belastet. Und wenn wir Schaffhauser Medienschaffenden uns gezwungen fühlen, uns Informationen durch Indiskretionen und Amtsgeheimnisverletzungen zu beschaffen, laufen wir Gefahr, von politischen Gruppierungen instrumentalisiert zu werden – der faire und vertrauenswürdige Umgang mit den Informationen würde mit dem geplanten Paradigmenwechsel jedenfalls nicht verbessert.

Wir bitten Sie, liebe Kantonsrätin, lieber Kantonsrat, eingehend zu überlegen, ob Sie das heute funktionierende, auf gegenseitigem Respekt bauende Verhältnis zwischen der Schaffhauser Politik und den Medien grundlos beschädigen wollen.

Wir vom Schaffhauser Presseverein und die zahlreichen Journalistinnen und Journalisten, die wir vertreten, hoffen auf eine Streichung dieser medien- und tranzparenzfeindlichen Massnahme.

Freundlich grüssen Sie im Namen des Pressevereins

Mark Liebenberg, Präsident, Schaffhauser Nachrichten & Schaffhauser Fernsehen, Marlon Rusch, Schaffhauser AZ, Angela Weiss, Radio Munot, Roger Steinemann, Radio SRF, Dario Muffler, Schaffhauser Nachrichten

***************